07. Februar 2012

Musikverlagsrecht

Verträge im Musikverlagsrecht sind insbesondere:

  • Administrationsverträge
  • Autorenexklusivverträge
  • Titelverträge
  • Co-Verlagsverträge
  • Editionsverträge
  • Filmmusikverträge
  • Managementverträge
  • Refundierungsvereinbarungen
  • Bearbeitungs/Cover-Clearance-Vereinbarungen
  • Sub-Verlagsverträge
  • Synchronisationsverträge

Leistungsangebot im Musikverlagsrecht sind insbesondere:

  • Vertragsgestaltung und -prüfung, Vertragsmanagement
  • umfassende und laufende wirtschaftliche und rechtliche Beratung
  • Vertretung vor Gericht
  • Verhandlungsführung
  • Verlagsgründungen (Erstellung von Standardverträgen, Beantragung GEMA-Mitgliedschaft, etc.)
  • Einholung von Genehmigungen (für Bearbeitungen, Coverversionen, etc.)
  • Namensschutz (Schutz von Autoren- und Werknamen etc.)
  • Fragen zu Verwertungsgesellschaften (Wahrnehmungsverträge bei GEMA, Industrieverträge für Tonträgerhersteller, GVL, etc.)
  • Künstlersozialversicherung (KSK)
  • Überprüfung von Abrechnungen
  • Abmahnung von Plagiaten

Hinterlegungsservice für den Beweis der Urheberschaft:

Gern können Sie uns als Band, Komponist oder Texter vor Veröffentlichung eine Kopie Ihrer Werke mit einer kurzen Nachricht zuschicken. Der so dokumentierte Entstehungszeitpunkt kann bei Plagiatsprozessen oder Copyright-Streitigkeiten die sonst schwierige Beweisführung erleichtern.