Musikverlagsrecht
Verträge im Musikverlagsrecht sind insbesondere:
- Administrationsverträge
- Autorenexklusivverträge
- Titelverträge
- Co-Verlagsverträge
- Editionsverträge
- Filmmusikverträge
- Managementverträge
- Refundierungsvereinbarungen
- Bearbeitungs/Cover-Clearance-Vereinbarungen
- Sub-Verlagsverträge
- Synchronisationsverträge
Leistungsangebot im Musikverlagsrecht sind insbesondere:
- Vertragsgestaltung und -prüfung, Vertragsmanagement
- umfassende und laufende wirtschaftliche und rechtliche Beratung
- Vertretung vor Gericht
- Verhandlungsführung
- Verlagsgründungen (Erstellung von Standardverträgen, Beantragung GEMA-Mitgliedschaft, etc.)
- Einholung von Genehmigungen (für Bearbeitungen, Coverversionen, etc.)
- Namensschutz (Schutz von Autoren- und Werknamen etc.)
- Fragen zu Verwertungsgesellschaften (Wahrnehmungsverträge bei GEMA, Industrieverträge für Tonträgerhersteller, GVL, etc.)
- Künstlersozialversicherung (KSK)
- Überprüfung von Abrechnungen
- Abmahnung von Plagiaten
Hinterlegungsservice für den Beweis der Urheberschaft:
Gern können Sie uns als Band, Komponist oder Texter vor Veröffentlichung eine Kopie Ihrer Werke mit einer kurzen Nachricht zuschicken. Der so dokumentierte Entstehungszeitpunkt kann bei Plagiatsprozessen oder Copyright-Streitigkeiten die sonst schwierige Beweisführung erleichtern.