Musikrecht
Verträge im Musikrecht sind insbesondere:
- Agenturvertrag
- Auftrittsvertrag
- Titelvertrag
- Bandübernahmevertrag
- Filmmusikvertrag
- Gastspielvertrag
- Kopplungsvertrag
- Künstlervertrag
- Labelvertrag
- Künstler-Managementvertrag
- Merchandisingvertrag
- Overridevereinbarung
- Produzentenvertrag
- Remixvertrag
- Sample-Clearance-Vereinbarung
- Sendelizenzvertrag
- Synchronisationsvertrag
- Bookingvertrag
- Veranstaltungsvertrag
- Vertriebsvertrag
Leistungsangebot im Musikrecht sind insbesondere:
- Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung, Vertragsmanagement
- umfassende, auch laufende wirtschaftliche und rechtliche Beratung
- Vertretung vor Gericht
- Verhandlungsführung
- Einholung von Genehmigungen (für Bearbeitungen, Coverversionen etc.)
- Labelgründung (Erstellung Standardverträge, Beantragung Labelcode, Verhandlung Vertriebsvertrag, Anmeldung GEMA, GbR-Gründung, etc.)
- Lizenzierung von Titeln (für Compilation etc.)
- Bearbeitung Sample Clearing
- Namensschutz (Schutz von Künstlername, Bandname etc.)
- Fragen zu Verwertungsgesellschaften (Wahrnehmungsvertrag GEMA, Industrievertrag für Tonträgerhersteller, GVL etc.)
- Fragen zur Künstlersozialversicherung (KSK)
- Überprüfung von Abrechnungen (Lizenzabrechnung, GEMA, GVL etc.)
- Beratung im Bereich Merchandising, Sponsoring, Testimonial
- Beratung bei Abmahnungen
- Vertrags- und Haftungsfragen bei Veranstaltungen und Events
- Unterlassungsklage und Schadensersatzklage
- einstweiliger Rechtsschutz
- Durchsetzung Unterlassungsansprüche
- Durchsetzung Schadensersatzansprüche
- Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen
- Beratung zu Eintragung, Eignung als Marke, Verfügbarkeit
- Lizenzierung und Verkauf von Marken
- Kollision mit Dritt-Marken
- Titelschutzanzeige
- Markenverletzungsverfahren
- Geschmacksmusteranmeldung
Hinterlegungsservice für den Beweis der Urheberschaft:
Gern können Sie uns als Band, Komponist oder Texter vor Veröffentlichung eine Kopie Ihrer Werke mit einer kurzen Nachricht zuschicken. Der so dokumentierte Entstehungszeitpunkt kann bei Plagiatsprozessen oder Copyright-Streitigkeiten die sonst schwierige Beweisführung erleichtern.