07. Februar 2012

Musikrecht

Verträge im Musikrecht sind insbesondere:

  • Agenturvertrag
  • Auftrittsvertrag
  • Titelvertrag
  • Bandübernahmevertrag
  • Filmmusikvertrag
  • Gastspielvertrag
  • Kopplungsvertrag
  • Künstlervertrag
  • Labelvertrag
  • Künstler-Managementvertrag
  • Merchandisingvertrag
  • Overridevereinbarung
  • Produzentenvertrag
  • Remixvertrag
  • Sample-Clearance-Vereinbarung
  • Sendelizenzvertrag
  • Synchronisationsvertrag
  • Bookingvertrag
  • Veranstaltungsvertrag
  • Vertriebsvertrag

Leistungsangebot im Musikrecht sind insbesondere:

  • Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung, Vertragsmanagement
  • umfassende, auch laufende wirtschaftliche und rechtliche Beratung
  • Vertretung vor Gericht
  • Verhandlungsführung
  • Einholung von Genehmigungen (für Bearbeitungen, Coverversionen etc.)
  • Labelgründung (Erstellung Standardverträge, Beantragung Labelcode, Verhandlung Vertriebsvertrag, Anmeldung GEMA, GbR-Gründung, etc.)
  • Lizenzierung von Titeln (für Compilation etc.)
  • Bearbeitung Sample Clearing
  • Namensschutz (Schutz von Künstlername, Bandname etc.)
  • Fragen zu Verwertungsgesellschaften (Wahrnehmungsvertrag GEMA, Industrievertrag für Tonträgerhersteller, GVL etc.)
  • Fragen zur Künstlersozialversicherung (KSK)
  • Überprüfung von Abrechnungen (Lizenzabrechnung, GEMA, GVL etc.)
  • Beratung im Bereich Merchandising, Sponsoring, Testimonial
  • Beratung bei Abmahnungen
  • Vertrags- und Haftungsfragen bei Veranstaltungen und Events
  • Unterlassungsklage und Schadensersatzklage
  • einstweiliger Rechtsschutz
  • Durchsetzung Unterlassungsansprüche
  • Durchsetzung Schadensersatzansprüche
  • Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen
  • Beratung zu Eintragung, Eignung als Marke, Verfügbarkeit
  • Lizenzierung und Verkauf von Marken
  • Kollision mit Dritt-Marken
  • Titelschutzanzeige
  • Markenverletzungsverfahren
  • Geschmacksmusteranmeldung

Hinterlegungsservice für den Beweis der Urheberschaft:

Gern können Sie uns als Band, Komponist oder Texter vor Veröffentlichung eine Kopie Ihrer Werke mit einer kurzen Nachricht zuschicken. Der so dokumentierte Entstehungszeitpunkt kann bei Plagiatsprozessen oder Copyright-Streitigkeiten die sonst schwierige Beweisführung erleichtern.