01. August 2010

Rechtssicher - zeitnah - wirtschaftlich

Beratung und Vertretung vom Anwalt für Urheber- und Medienrecht

Wenn Sie Musik, Texte, Bilder oder Filme erstellen oder physisch bzw. digital auswerten, werfen nicht zuletzt die Wahl und Verhandlung des richtigen Vertrages, die Durchsetzung einer angemessenen Vergütung, die exakte Regelung der unterschiedlichen Verwertungsformen sowie der Schutz Ihrer Urheberrechte beziehungsweise Nutzungsrechte vielfältige medienrechtliche Fragen auf.

Urheberrecht und Wirtschaftlichkeit im Einklang

Eine fachkundige Rechtsberatung ist gerade im Urheber- und Medienrecht unverzichtbar, um bei der Vermarktung oder Verwertung künstlerischer Werke - aus Sicht von Verwerter und Urheber - frühzeitig urheberrechtliche und wirtschaftliche Interessen in Einklang zu bringen.

Eine fundierte und zügige rechtliche Beratung im Medienrecht erfordert Spezialisten

Als auf Medienrecht spezialisierter Anwalt berät Rechtsanwalt Kaspar Kunisch vorwiegend Mandanten in den Bereichen Musikrecht, Musikverlagsrecht, Urheberrecht, Urheberverlagsrecht, Internetrecht, Telekommunikationsrecht, Presserecht, Filmrecht, Rundfunkrecht, Recht der Telemedien sowie gewerblicher Rechtsschutz.

Wir vertreten und beraten sowohl Kreative wie Musiker, Komponisten, Autoren, Darsteller, Grafiker, Texter, Moderatoren, Musikproduzenten, TV-Produzenten, Filmproduzenten und Manager als auch Unternehmen der Medienbranche wie Agenturen, Labels, Verlage, Tonstudios und Konzertveranstalter.

Die anwaltliche Beratung beinhaltet eine umfassende Interessenvertretung - von der Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung über die versierte Prüfung von Abrechnungen, zum Beispiel von GEMA und GVL, bis hin zur Vermittlung von Kontakten in der Medienbranche und der gerichtlichen Vertretung.