Legal solutions that make business sense.

Auf Urheberrecht und Medienrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei, mit Fokus auf Musik, Film, TV und Internet.

Anwalt für Urheberrecht und
Medienrecht in München

Service

Musikrecht und Musikverlagsrecht

Wir bieten eine umfassende Beratung im Musikrecht und Musikverlagsrecht, bei der Lizenzierung, Produktion, Auswertung und dem Vertrieb von Musik.

Urheberrecht und Urhebervertragsrecht

Unser Beratungsangebot richtet sich an alle, die schöpferische Werke schaffen oder darbieten, insbesondere an Schriftsteller, Designer, Fotografen und Filmhersteller, außerdem an Produzenten und Verlage.

Internet- und Telekommunikationsrecht

Mit technischem Verständnis und Praxiserfahrung unterstützen wir Sie bei der Ausgestaltung und Verhandlung aller Arten von Verträgen aus dem IT- und Telekommunikationsbereich.

Gewerblicher Rechtsschutz

Wir beraten Sie in wettbewerbsrechtlichen Fragen, sowie zu Marken und Schutzrechten, insbesondere deren Sicherung, Verwertung, Lizenzierung, Durchsetzung und Verteidigung.

Kanzlei

Urheber- und Medienrecht

Anwalt für Medienrecht

Wenn Sie Musik, Texte, Bilder oder Filme erstellen oder physisch bzw. digital auswerten, werfen nicht zuletzt die Wahl und Verhandlung des richtigen Vertrages, die Durchsetzung einer angemessenen Vergütung, die exakte Regelung der unterschiedlichen Verwertungsformen sowie der Schutz Ihrer Urheberrechte beziehungsweise Nutzungsrechte vielfältige medienrechtliche Fragen auf.

Seit 2003 in München

Beratung durch Experten

Nach der Kanzleigründung in 2003, hat sich Rechtsanwalt Dr. Kaspar Kunisch auf Vertragsberatung und Vertragsgestaltung im Bereich Urheberrecht und Medienrecht spezialisiert. Diese Fokussierung gewährleistet ein hohes fachliches Niveau. Ziel jedes Mandats ist es, gemeinsam pragmatische und wirtschaftlich vernünftige Lösungen auszuarbeiten und schnell zu erreichen.

Beratung für die Medienbranche

Umfassende Vertretung

Rechtsanwalt Dr. Kaspar Kunisch vertritt und berät sowohl Kreative wie Musiker, Moderatoren, Musikproduzenten, Filmproduzenten und Manager als auch Unternehmen der Medienbranche wie Agenturen, Labels, Verlage, Tonstudios und Konzertveranstalter. Die Beratung beinhaltet eine umfassende Interessenvertretung – von der Vertragsgestaltung, bis hin zur gerichtlichen Vertretung.

Kontakt

RA Kaspar Kunisch
Buchhierlstr. 14 B
81479 München
T 089 15987698
F 089 15987699
E

X

RA Dr. Kaspar Kunisch

Musikrecht und Musikverlagsrecht

Verträge im Musik- und Musikverlagsrecht sind insbesondere:

  • Agenturvertrag
  • Auftrittsvertrag
  • Administrationsvertrag
  • Autorenexklusivvertrag
  • Bandübernahmevertrag
  • Bookingvertrag
  • Bearbeitungs/Cover-Clearance-Vereinbarung
  • Co-Verlagsvertrag
  • Editionsvertrag
  • Filmmusikvertrag
  • Gastspielvertrag
  • Kopplungsvertrag
  • Künstlervertrag
  • Labelvertrag
  • Managementvertrag
  • Merchandisingvertrag
  • Overridevereinbarung
  • Produzentenvertrag
  • Remixvertrag
  • Sample-Clearance-Vereinbarung
  • Sendelizenzvertrag
  • Synchronisationsvertrag
  • Sub-Verlagsvertrag
  • Titelvertrag
  • Veranstaltungsvertrag
  • Vertriebsvertrag

Leistungsangebot im Musik- und Musikverlagsrecht ist insbesondere:

  • Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung
  • Vertragsmanagement
  • Vertretung vor Gericht
  • Verhandlungsführung
  • Einholung von Genehmigungen (für Bearbeitungen, Coverversionen, Samples etc.)
  • Labelgründung (Erstellung Standardverträge, Beantragung Labelcode, Verhandlung Vertriebsvertrag, GbR-Gründung etc.)
  • Namensschutz (Schutz von Autoren- und Werknamen, Künstlername, Bandname etc.)
  • Fragen zur Künstlersozialversicherung (KSK)
  • Beratung im Bereich Merchandising, Sponsoring, Testimonial
  • Beratung bei Abmahnungen
  • Vertrags- und Haftungsfragen bei Veranstaltungen und Events

RA Dr. Kaspar Kunisch

Urheberrecht und Urhebervertragsrecht

Verträge im Urheber- und Urhebervertragsrecht sind insbesondere:

  • Agenturvertrag
  • Autorenvertrag
  • Auftragsproduktionsvertrag
  • Bearbeitungs-Vereinbarung
  • Co-Produktionsvertrag
  • Co-Verlagsvertrag
  • Darstellervertrag
  • Drehbuchvertrag
  • Editionsvertrag
  • Fotografenvertrag
  • Filmmusikvertrag
  • Formatlizenzvertrag
  • Kinoverleihvertrag
  • Managementvertrag
  • Merchandising-Lizenzvertrag
  • Overridevereinbarung
  • Produktionsvertrag
  • Regievertrag
  • Remixvertrag
  • Sub-Verlagsvertrag
  • Treatmentvertrag
  • Verlagsvertrag
  • Verfilmungsvertrag
  • Videoproduktionsvertrag
  • Werk- u. Dienstvertrag mit freien Kreativen
  • Vertriebsvertrag

Leistungsangebot im Urheber- und Urhebervertragsrecht ist insbesondere:

  • Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung
  • Vertragsmanagement
  • Vertretung vor Gericht
  • Verhandlungsführung
  • Durchsetzung von Auskunfts-, Schadensersatz- und Vergütungs- und Unterlassungsansprüchen
  • Abwehr von Persönlichkeitsrechtsverletzungen
  • Einholung von Genehmigungen (für Bearbeitungen etc.)
  • Namensschutz (Schutz von Autoren- und Werknamen etc.)
  • Beratung zur Künstlersozialversicherung (KSK)
  • Überprüfung von Abrechnungen

RA Dr. Kaspar Kunisch

Internet- und Telekommunikationsrecht

Verträge im Internet- und Telekommunikationsrecht sind insbesondere

  • Content-/Access-Provider-Vertrag
  • Internet-Zugangsvertrag
  • Softwareerstellungsvertrag
  • Software Pflege- und Update-Vertrag
  • Vertrag zur Überlassung von Hardware und Software
  • Wartungsvertrag
  • Web-Design-Vertrag
  • Web-Hosting-Vertrag

Leistungsangebot im Internet- und Telekommunikationsrecht ist insbesondere:

  • Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung
  • Vertragsmanagement
  • Vertretung vor Gericht
  • Verhandlungsführung
  • Durchsetzung von Unterlassungsanspruch, Auskunftsanspruch, Schadensersatzanspruch und Vergütungsanspruch
  • Beratung bei Domainstreitigkeiten
  • Beratung zu Mindestangaben auf Homepages

RA Dr. Kaspar Kunisch

Qualifikationen

Dr. Kaspar Kunisch ist auf Vertragsberatung und -gestaltung im Bereich Urheber- und Medienrecht, insbesondere in den Bereichen Musik, Film, TV und Internet spezialisiert. Er wurde, nach dem Studium der Rechtswissenschaften in München und Lausanne, 2003 als Rechtsanwalt zugelassen und begann seine anwaltliche Tätigkeit als Justiziar der Kosmo Music GmbH.

Ab 2004 leitete er die Abteilung Legal Affairs der Chet Records GmbH und ab 2005 der Great Stuff GmbH. Im Jahr 2006 absolvierte er den Fachanwaltskurs Urheber- und Medienrecht. Ab 2008 bis 2015 war er als Director Legal & Business Affairs in der Rechtsabteilung bei Sony Music Entertainment Germany tätig. Promotion zum Dr. rer. pol. im Jahr 2011 im Bereich Rundfunk- und Internetrecht. Im Jahr 2013 absolvierte er den Fachanwaltskurs IT-Recht.

Ab 2014 war Dr. Kaspar Kunisch Geschäftsführer der B1 Recordings GmbH des Produzenten und Executive Vice President A&R bei Sony Music Entertainment, Wolfgang Boss und hat Ende 2015 die Geschäftsführung der ARESA GmbH (Anglo-American Rights European Service Agency) übernommen, die die Vervielfältigungsrechte am anglo-amerikanischen Repertoire von BMG Rights Management für den Online- und Mobile-Bereich lizenziert.

RA Dr. Kaspar Kunisch

Mitgliedschaften

Dr. Kaspar Kunisch ist in der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen und ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München, Tal 33, 80331 München.

Dr. Kaspar Kunisch ist ständiges Mitglied im Steering Committee der TOWGE (Technical Online Working Group Europe).

RA Dr. Kaspar Kunisch

Publikationen

Rundfunk im Internet und der Grundsatz der Staatsfreiheit des Rundfunks, Schriftenreihe des Instituts für Rundfunkrecht an der Universität zu Köln, Verlag C.H. Beck, 2011.

Verfassungswidrige Telemedienaufsicht durch Regierungsstellen, in: MultiMedia und Recht, Zeitschrift für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Verlag C.H. Beck, 2011.

Co-Autor zum Thema Musikvertragsrecht in: Hegemann/Raue, Münchener Anwaltshandbuch Urheber- und Medienrecht, Verlag C.H. Beck, 2. überarbeitete und erweiterte Auflage 2017